Montag, 1. März 2021

Schwer zu verdauen - Die Krux mit der Mehrwertsteuer

Schwer zu verdauen - Die Krux mit der Mehrwertsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Kartoffeln und Süßkartoffeln? Klar: Farbe, Größe, Geschmack, und auch botanisch gibt es Unterschiede. Ich präzisiere: Was ist der kulinarische Unterschied? Zumindest bei mir gibt es keine merklichen: Brat- und Backofenkartoffeln, Kartoffelstampf und -püree, Pommes Frites und natürlich gekocht. Beide sind in der Regel Beilagen und tatsächlich gut zu verdauen. Was ich als schlecht zu verdauen empfinde, ist, dass die Kartoffel, einst aus Südamerika zu uns gekommen, mit sieben Prozent besteuert wird und die Süßkartoffel, auch als Batate bekannt und ebenso aus Südamerika zu uns gekommen, mit 19 Prozent besteuert wird.

Dazu ein kleiner Steuerexkurs: Das Mehrwertsteuersystem, wie wir es kennen, gibt es seit 1968. Es löste das seit 1918 geltende Allphasen-Brutto-Umsatzsteuersystem ab. Das war zwar zuletzt mit nur vier Prozent bemessen, doch die galt für alle Phasen des Verkaufsprozesses vom Hersteller, über den Großhändler bis zum Händler, so dass der Endverbraucher alle Versteuerungsphasen indirekt mittrug - letztlich wird sie wohl faktisch eher bei sechs bis acht Prozent des Verbraucherpreises gelegen haben. Mit dem neuen Konzept führte der Gesetzgeber eine zehnprozentige Steuer mit Vorsteuerabzug für alle Ebenen ein. Das hätte jedoch den Endverbraucher und insbesondere finanziell weniger gut Gestellte benachteiligt, da ihnen der Vorsteuerabzug verwehrt ist. Also führte der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz von damals fünf Prozent ein, der die Grundversorgung privilegierte. Warum wird also die Süßkartoffel mit 19 Prozent besteuert und nicht wie die Kartoffel mit sieben Prozent? Beide können doch unstrittig Teil der Grundversorgung sein. Ist es, weil die Kartoffel seit fast einem halben Jahrtausend hier heimisch ist und die Süßkartoffel ein Exot ist? Kennen Sie die Pitahaya? Weißes Fruchtfleisch, schmeckt etwas bananig und nach Vanille mit leicht nussigem Abgang? Dann vielleicht unter dem Namen Drachenfrucht? Dieser offensichtliche Exot wird mit dem ermäßigten Satz besteuert. Mit Exotentum hat es offenkundig nichts zu tun. 

Vielleicht, weil die Kartoffel hier mit einem Volumen von über zehn Millionen Tonnen geerntet wird und die deutsche Süßkartoffel mit nicht einmal einem halben Promille dessen ein Schattendasein fristet? Wohl kaum, denn Früchte wie Ananas und Papaya wachsen hier nicht einmal und werden dennoch ermäßigt besteuert. Dann vielleicht, weil die Süßkartoffel ein Luxusgut ist? Immerhin ist sie gut dreimal teurer als eine Kartoffel. Ich schätze, Sie kommen zum selben Schluss, wenn Sie jetzt lesen, dass der hundertmal teurere schwarze Trüffel mit sieben Prozent besteuert ist. Warum also? Ich ergänze ein paar weitere Fragen: Warum wird Kuhmilch mit sieben und Mandelmilch mit dem Regelsteuersatz belegt? Warum ist Ziegenkäse umsatzsteuerermäßigt und ein ebenso produzierter veganer Käse nicht? 

Die Antwort ist: Der Gesetzgeber braucht sehr lange, bis er erkennt, dass die Grundversorgung sich wandelt. Erst im letzten Jahr bemerkte er, dass es auch Frauen in Deutschland gibt und reduzierte die offensichtliche Grundversorgung mit Binden und Tampons auf sieben Prozent. Vielleicht erkennt er auch bald, dass es nicht wenige Menschen gibt, die sich gerne von mit veganem Käse überbackenen Süßkartoffeln grundversorgen, die ihren Kaffee mit Sojamilch trinken oder die ihre Trüffel über Süßkartoffelstampf geben wollen und es sich durch die überzogene Besteuerung der Letztgenannten kaum leisten können. Wird schon.

Bildrechte: CC BY-SA 4.0miya

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